Anmeldung

Wer kann teilnehmen? Wie nehme ich teil? Wie melde ich mich an? Alle Antworten und weitere wichtige Informationen zum Hochschulsport findet ihr hier.

Allgemeines zur Anmeldung

Teilnahmeberechtigt sind alle Studierenden und Mitarbeiter der Universität Stuttgart und der kooperierenden Stuttgarter Hochschulen und Einrichtungen:

  • Universität Stuttgart
  • Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation
  • Hochschule der Medien
  • Hochschule für Technik
  • Hochschule für Kommunikation und Gestaltung
  • Merz Akademie
  • Staatliche Akademie der Bildenden Künste
  • Fraunhofer Institut
  • Max-Planck-Gesellschaft
  • Studierendenwerk Stuttgart
  • Institut für Mikroelektronik Stuttgart
  • Kooperationsstudiengänge aus Hohenheim

Gäste/Externe können ebenfalls an unseren Kursen teilnehmen. Die Anmeldung für Gäste/Externe startet 1 Woche nach der Anmeldung für Studierende/Mitarbeiter. Die Anzahl der für Gäste zur Verfügung stehenden Kursplätze ist bei stark nachgefragten Kursen allerdings zusätzlich begrenzt.

Das Programm des Hochschulsport Stuttgart ist anmelde- und gebührenpflichtig. Die Anmeldung kann online oder telefonisch bzw. persönlich zu unseren Öffnungszeiten im Hochschulsportbüro erfolgen.

Wie melde ich mich nun an?

Eine Anmeldung ist am einfachsten und schnellsten online über die Internet-Seiten des Hochschulsports möglich. Ein entsprechender Anmeldebutton befindet sich unter der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung, den Sie für die Kursbuchung anklicken müssen.
Steht auf dem Button "Kurs buchen", gibt es noch freie Plätze in diesem Kurs. Nach dem Anklicken von "Kurs buchen" erscheint ein Online-Formular, das ausgefüllt werden muss. Der Kursbetrag wird später vom anzugebenden Konto abgebucht. Ist der Button unter der Veranstaltung rot mit der Aufschrift "Warteliste", sind alle Kursplätze belegt und nur noch der Eintrag in die Warteliste dieser Veranstaltung möglich.

Nach erfolgreicher Kursbuchung erhalten Sie eine Bestätigungsmail (falls Ihre E-Mail Adresse korrekt ist) mit einem Link, über den die Anmeldebestätigung/das Teilnahmeticket ausgedruckt werden kann.

Für Studierende der Kooperationsstudiengänge aus Hohenheim gilt:

Interessierte Studierende können sich vor der Anmeldephase eine individuelle Martrikelnummer per E-Mail erfragen. Mit dieser Martrikelnummer können sich Studierende der Kooperationsstudiengänge aus Hohenheim zu den studentischen Tarifen beim Hochschulsport anmelden. Dafür benötigt es einen gültigen Nachweis über die Immatrikulation im Kooperationsstudiengang.

 

Die Bezahlung der Kurse erfolgt in allen Fällen ausschließlich über das Sepa-Lastschriftverfahren. Achten Sie bitte unbedingt darauf Ihre Bankverbindung (IBAN, BIC) korrekt anzugeben. Kann eine Lastschrift aufgrund fehlerhafter Bankverbindung oder ungedecktem Konto nicht durchgeführt werden, fallen Bankgebühren an, die wir Ihnen weiterberechnen müssen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Die Anmeldung für ein Angebot des Hochschulsports ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Entgelts.

Teilnahmeentgelte
Die Teilnahmeentgelte werden bei der Online-Anmeldung fällig. Die Zahlung erfolgt ca. 4 Wochen nach der Online-Anmeldung durch Angabe der Bankverbindung. Kosten, die durch mangelnde Kontodeckung, falsche Angaben zur Kontoverbindung oder durch Widerrufe entstehen, gehen zu Lasten der Teilnehmenden. Die erfolgreiche Online-Buchung führt zu den angegeben Lastschriften unabhängig davon, ob der Kurs besucht wird oder nicht.

Anmeldung für Kurse
Auf den Internetseiten finden sich jeweils Informationen zu den Angeboten. Mit der Absendung der Online-Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Teilnehmenden erhalten per Email eine Buchungsbestätigung zum Ausdrucken. Diese ist zu allen Terminen des Kurses mitzubringen. Auf Verlangen des Übungsleiters oder eines Mitarbeiters des Hochschulsports ist die Buchungsbestätigung vorzuzeigen, ansonsten kann der Ausschluss aus dem Kurs erfolgen.

Anmeldung für Ausfahrten
Die Anmeldung für Ausfahrten wird ebenfalls im Internet vorgenommen. Je nach Angebot wird durch die Anmeldung eine Anzahlung fällig. Die Anzahlungshöhe richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Ausfahrt und wird jeweils in der Ausschreibung bekannt gegeben.

Bei Änderungen in der CoronaVo und/oder Ausschluss von der Teilnahme durch das Ausrufen der  Warn- oder Alarmstufen und/oder Schließung der Hochschulsportanlagen durch die Universität Stuttgart erfolgt keine Erstattung der Kursgebühren!

Umbuchung

Das Umbuchen kann nur persönlich oder telefonisch im Sekretariat des Hochschulsports erfolgen. Eine Erstattung von Kursentgelten durch Umbuchungen erfolgt nicht. Wenn auf ein teureres Angebot umgebucht wird, wird die Differenz berechnet.

Stornierung

Eine Stornierung ist über das selbstgewählte Passwort und dem zugeschickten Registrierungslink bis eine Woche nach Vorlesungsbeginn der Universität Stuttgart möglich. Weiterhin ist eine Stornierung über das Hochschulsportbüro persönlich, per E-Mail oder Anruf möglich.

Rücktritt von regelmäßig stattfindenden Kursen

Die Stornierung der verbindlichen Anmeldung ist nur bis 7 Tage nach Beginn des Kurszeitraums ohne Entrichtung des Kursentgeltes möglich. Danach erfolgt die Abbuchung des Kursentgeltes und es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr.

Bei Anmeldung während des laufenden Semesters (ab dritter Kurswoche) ist eine Stornierung ohne Entrichtung des Kursentgeltes bis maximal 7 Tage nach Anmeldetag möglich.

Ein Rücktritt ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich. Dies gilt wenn eine ärztliche Bescheinigung zur Sportuntauglichkeit (Krankheit oder Verletzung) vorgelegt und die schriftliche Benachrichtigung des Hochschulsportsekretariats innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Sportuntauglichkeit erfolgt ist. 
Erstattet wird ein anteiliger Betrag für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Der Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,-- € pro gebuchtem Kurs behält sich der Hochschulsport vor.

Bei Beträgen unter 10,-- € erfolgt generell keine Rückerstattung.

Rücktritt von Workshops

Eine Stornierung von einmalig stattfindenden Angeboten (Workshops) ist nur bis zwei Wochen (10 Werktage) vor dem ersten Workshoptag möglich. Eine Erstattung des Kursentgeltes erfolgt abzüglich 7,-- € Bearbeitungsgebühr. Nach dieser Frist ist ein kostenfreier Rücktritt nicht mehr möglich.Bei Verhinderung der Teilnahme kann eine Ersatzperson den Platz übernehmen, sofern sie den Erfordernissen des Kurses entspricht. Diese Änderung muss spätestens zwei Arbeitstage (48h) vor Workshopbeginn mit dem Hochschulsport vereinbart werden. 

Stornogebühren für Ausfahrten

Bei einer Stornierung der Teilnahme im Zeitraum bis 30 - 60 Tage vor Beginn der Ausfahrt wird 50% des Entgelts, jedoch mindestens 50 € fällig. Ab 29 Tage vor Beginn der Ausfahrt kann das Entgelt nicht mehr erstattet werden. Bei Verhinderung der Teilnahme kann eine Ersatzperson den Platz übernehmen, sofern sie den Erfordernissen des Kurses entspricht. Diese Änderung muss spätestens zwei Arbeitstage (48h) vor Ausfahrtbeginn mit dem Hochschulsport vereinbart werden. 

Wir empfehlen für alle Fälle eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen!

Der jeweilige zeitliche Umfang der Angebote ist in der Programmausschreibung angegeben. Veranstaltungstermine können jedoch ausfallen, wenn:

  • Ein Zulassen der Teilnahme beim Kurs bei verspätetem Erscheinen liegt es im Ermessen des/der Kursleitenden
  • Bei Änderungen in der CoronaVo und/oder Ausschluss von der Teilnahme durch das Ausrufen der Warn- oder Alramstufe erfolgt keine Erstattung der Kursgebühren 
  • der Kurstag auf einen Feiertag oder in die vorlesungsfreie Zeit fällt (u.a. Weihnachtsferien, Pfingstferien),
  • höhere Gewalt vorliegt,
  • für die Durchführung von Deutschen Hochschulmeisterschaften oder anderen Veranstaltungen die jeweilige Hallenzeit benötigt wird,
  • unvermeidbare Störungen des Betriebsablaufes wie Bauarbeiten, Reparaturen, o.ä. eintreten,
  • eine Kursleitung verhindert ist und es dem Hochschulsport nicht gelingt, kurzfristig einen qualifizierten Ersatz zu finden,
  • Angebote in staatlichen Schulgebäuden, deren Betriebszeiten an die Schulferien gebunden sind, haben ggf. abweichende Laufzeiten.

In den oben genannten Fällen entsteht kein Erstattungsanspruch seitens der Teilnehmenden. Dies gilt ebenfalls bei Angeboten, die im Freien stattfinden und durch widrige Wetterbedingungen nicht stattfinden können. Für die Einhaltung von Pass- und Zollbestimmungen für Kurse im Ausland sind die Teilnehmenden der Ausfahrt selbst verantwortlich.

Bei Änderungen in der CoronaVo und/oder Ausschluss von der Teilnahme durch das Ausrufen der  Warn- oder Alarmstufen und/oder Schließung der Hochschulsportanlagen durch die Universität Stuttgart erfolgt keine Erstattung der Kursgebühren!

Der Hochschulsport kann Angebote zusammenlegen oder ganz absagen, wenn z.B. eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl kann beim Hochschulsport erfragt werden. Teilnehmende, die zum Zeitpunkt der Absage oder Änderung bereits das Entgelt entrichtet haben, können nach Maßgabe freier Plätze ein anderes Angebot Ihrer Wahl im laufenden Programm belegen. Es ist den betroffenen Teilnehmenden auch möglich, bei Nichtzustandekommen von gebuchten Angeboten zurückzutreten. Bereits gezahlte Entgelte werden dann ohne Abzüge zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

Das Land Baden-Württemberg, der Hochschulsport der Universität Stuttgart und deren Bedienstete haften für sämtliche Ansprüche nur insoweit, als sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners. Kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, wenn bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird. Es wird empfohlen eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.

  • Der Hochschulsport haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die gewissenhafte Auswahl einzelner Leistungsträger.
  • Der Hochschulsport haftet nicht für nicht Universitätsangehörige.
  • Die Haftung ist auf das dreifache Entgelt beschränkt, soweit den Teilnehmenden ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird oder der Hochschulsport für einen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
  • Bei Ausfahrten erfolgt die Teilnahme im Freizeitbereich sowie an weiteren Gruppenveranstaltungen des Rahmenprogramms auf eigene Gefahr.
  • Bei allen nicht selbst veranstalteten Kursen tritt der Hochschulsport nur als Vermittler der beteiligten Personen- und Beförderungsgesellschaften auf und übernimmt keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unfällen und Verlusten oder Verspätungen.
  • Die jeweiligen Veranstalter der Kurse sind in den Ausschreibungen genannt.
  • Anreisen mit dem eigenen PKW zu Ausfahrten und auswärtigen Kursen geschehen auf eigene Verantwortung.
  • Die Mitnahme von Sportgeräten erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Der Hochschulsport übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck.

Die Sporthallen dürfen nur mit sauberen, nicht im Straßenverkehr benutzten Sportschuhen mit hellen Sohlen betreten und benutzt werden. Die Sportschuhe müssen sportartgerecht sein. Diese Regelung gilt für alle Sportkurse in Hallen. Auf den Tennisplätzen sind Schuhe für Sandplätze Pflicht (kein nach außen stehendes Profil). Es gibt weitere Vorschriften für Sportkleidung in besonderen Sportarten (z.B. Segeln und Rudern), diese sind bei der jeweiligen Kursbeschreibung aufgeführt und entsprechend einzuhalten.

Der Zutritt zu den Sportstätten ist nur am Hochschulsport teilnahmeberechtigten Personen gestattet. Kursleitungen, Hausmeister sowie sonstige Beauftragte des Hochschulsports sind berechtigt und angehalten, nicht berechtigten Personen den Zutritt zu verwehren und des Platzes zu verweisen.

Die Veranstalter haften nicht bei Diebstahl. Alle Teilnehmenden werden dringend aufgefordert, keine Wertsachen mitzubringen. An vielen Veranstaltungsorten stehen verschließbare Schränke für die Tagesnutzung zur Verfügung.

Auf dem gesamten Sportgelände (Sporthalle Allmandring, Sporthalle Keltenschanze, Außengelände sowie Außenanlagen) gilt ein Rauch- und Alkoholverbot. Dieses Verbot gilt auch für die Durchführung von universitären und nichtuniversitären Veranstaltungen. 

FAQ

Die nachfolgenden Hochschulen/Institute/Partner sind dem Allgemeinen Hochschulsport der Universität Stuttgart angeschlossen. Die Studierenden und Mitarbeiter dieser Hochschulen/Institute können zum Studierenden- bzw. Bedienstetententarif an den Hochschulsportkursen teilnehmen. Alle Personen die ihre Zugehörigkeit zu einer der nachfolgenden Hochschulen/Institute nicht nachweisen können, gelten als Externe. Allgemein sind die Kurse für Externe begrenzt, da das Online-Anmeldeportal für Externe erst eine Woche später freigeschaltet wird. 

  • Universität Stuttgart
  • Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation
  • Hochschule der Medien
  • Hochschule für Technik
  • Hochschule für Kommunikation und Gestaltung
  • Staatliche Akademie der Bildenden Künste
  • Merz Akademie
  • Fraunhofer Institut
  • Max-Planck-Gesellschaft
  • Studierendenwerk Stuttgart

Die Teilnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur bedingt möglich.

Das bei den Kursen ausgewiesene Entgelt ist ein einmaliger Betrag und versteht sich für die unter Zeitraum angegebene Kursdauer.

Die Preise (z.B.: 15/20/30) stehen für unsere drei Anmeldekategorien, Studenten/Mitarbeiter/Gäste. 
Das bedeutet also: 15 € Kursentgelt für Studierende, 20 € Kursbeitrag für Mitarbeiter und 30 € für Gäste. Das Kursentgelt berechtigt zur Teilnahme an dem gebuchten Kurs im Buchungszeitraum.

Die Zahlung des Kursentgeltes erfolgt ausschließlich über das SEPA-Lastschriftverfahren. Eine Barzahlung oder Überweisung ist nicht möglich. 
Konnte das Kursentgelt nicht von ihrem Konto eingezogen werden, setzen Sie sich bitte mit dem Hochschulsportbüro in Verbindung (Beachten Sie bitte hierzu auch die nachfolgenden Fragen).

Nein. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.

Alle Kurse kann man, sofern sie nicht ausgebucht sind oder sonstigen Teilnahmebeschränkungen unterliegen, einmal unentgeltlich ausprobieren. Für eine weitere Teilnahme ist dann eine Anmeldung erforderlich.

Das Kursentgelt wird nicht automatisch bei Anmeldung abgebucht, sondern der Lastschrifteinzug muss von uns initialisiert und über die Universitätskasse abgewickelt werden. Dies geschieht in der Regel alle 2-4 Wochen nach der Anmeldung, wobei die Berarbeitung bei uns, der Uni-Kasse und der Bank auch nochmal ca. 2 Wochen in Anspruch nimmt. Das Kursentgelt wird also frühestens 2 Wochen nach Anmeldung von deinem Konto eingezogen, in der Regel nach 4 - 6 Wochen.

Darüberhinaus wird ein Abbuchung erst dann veranlasst, wenn die Mindestteilnehmerzahl für den jeweiligen Kurs erreicht ist. Haben sich also noch nicht genügend Teilnehmer für einen Kurs angemeldet, erfolgt auch keine Abbuchung des Kursentgeltes. Mit erreichen der Mindestteilnehmerzahl erfolgt dann auch der Lastschrifteinzug.

Bei Angabe einer falschen Bankverbindung bei der Anmeldung oder im Falle eines nicht gedeckten Kontos, kann das Kursentgelt nicht von Ihrem Konto eingezogen werden. In diesem Fall ist Ihre Anmeldung zunächst weiterhin gültig , Sie sollten sich jedoch bitte umgehend mit dem Hochschulsportbüro in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie auch die nachfolgende Frage bzw. Erläuterung. Bitte überweisen Sie auf keinen Fall von sich aus das Kursentgelt.

Kann eine Lastschrift aufgrund einer falsch eingegebenen Bankverbindung oder im Falle eines ungedeckten Kontos nicht durchgeführt werden, werden uns von den jeweiligen Banken Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt, die wir Ihnen weiterberechnen müssen.

Sollte ein Kurs ausgebucht sein, kann man sich mit seiner Mailadresse auf die Warteliste eintragen und wird dann direkt informiert, wenn ein Platz frei werden sollte. Die Position auf der Warteliste spielt hierbei keine Rolle, es werden alle Personen auf der Warteliste informiert.

Der Stornierung der verbindlichen Anmeldung ist nur bis 7 Tage nach Beginn der Vorlesungszeit/ Kurszeitraum ohne Entrichtung des Kursentgeltes möglich. Danach erfolgt die Abbuchung des Kursentgeltes und es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

Bei Anmeldung während des laufenden Semesters (ab der dritten Kurswoche) ist eine Stornierung ohne Entrichtung des Kursentgeltes bis maximal 7 Tage nach Anmeldetermin möglich.

Ein Rücktritt ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich, wenn eine ärztliche Bescheinigung zur Sportuntauglichkeit (Krankheit oder Verletzung) vorgelegt und die schriftliche Benachrichtigung des Hochschulsportsekretariats innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Sportuntauglichkeit erfolgt ist. 
Es wird ein anteiliger Betrag für nicht in Anspruch genommene Leistungen erstattet, wobei jedoch auf jeden Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,-- € pro gebuchtem Kurs fällig wird.

Bei Beträgen unter 10,-- € erfolgt generell keine Rückerstattung.

Bei Workshops und Exkursionen gelten die in den Teilnahmebedingungen genannten Stornofristen und -gebühren.

Eine Umbuchung ist prinzipiell möglich, sofern in dem neuen Kurs noch freie Plätze vorhanden sind. In diesem Fall müssen sich die Teilnehmer direkt an das Hochschulsportbüro wenden. Eine Erstattung von Kursentgelten durch Umbuchungen erfolgt nicht. Wenn auf ein teureres Angebot umgebucht wird, wird der Differenzbetrag fällig.

Normalerweise ist immer nur das gerade aktuell gültige Sportprogramm auf der Homepage online. Sofern bei den Kursen nicht ein anderer Zeitraum ausgewiesen ist, finden die Kurse auch in der vorlesungsfreien Zeit statt.

Tage an denen die Kurse nicht stattfinden, wie lange das aktuelle Programm läuft und wann das nächste beginnt und auf der Homepage online ist, erfährt man mit weiteren wichtigen Eckdaten unter Termine.

Nur so können wir Sie schnellstens über evtl. frei gewordene Plätze, Zusatzangebote, Kursveränderungen, Kursausfälle o. ä. informieren. Geben Sie deshalb unbedingt eine gültige E-Mail-Adresse an und achten Sie auf die richtige Schreibweise. 

Achtung!:
 
Hin und wieder kommt es vor, dass von uns versendete Mails von den Providern als Spam eingestuft werden. Prüfen Sie deshalb bitte auch Ihren Spam-Ordner oder richten Sie eine entsprechende Regel/Weiterleitung ein, damit unsere Mails im Posteingang landen.

Tage an denen die Kurse generell nicht stattfinden (z.B. Ferien und Feiertage) sind unter Termine aufgeführt. Über die Hallenschließung während der Ferien informieren wir auch zusätzlich noch in unseren News, die man auch als RSS-Feed abonnieren kann.

Muss ein Kurs kurzfrisitg seitens des Übungsleiters abgesagt werden, so werden Sie von diesem per Email informiert.

Zuerst benötigen Sie die Unterschrift Ihres Übungsleiters, dass sie regelmäßig am Sportkurs teilgenommen haben. Mit dieser Unterschrift kommen Sie zum Hochschulsportbüro und erhalten hier den benötigten Stempel für Ihr Bonusprogramm der Krankenkasse. Eine regelmäßige Teilnahme wird für eine Bestätigung vorausgesetzt.

Studenten und Mitarbeiter, die offiziell für Kurse, Workshops oder Exkursionen über den Hochschulsport angemeldet sind, sind über die UKBW (Unfall-Kasse Baden-Württemberg) versichert. Dies gilt auch für alle weiteren Events (DHMs, Campusrun etc.), die über den Hochschulsport organisiert werden. Externe haben über den Hochschulsport keinen Versicherungsschutz.

Wir empfehlen jedoch allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen, folgende Versicherungen abzuschließen (insbesondere für Ausflüge):

  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Auslandskrankenversicherung 

Kontakt

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