Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigung
Anmeldung und Teilnahmeentgelte
Umbuchung und Stornierung von gebuchten Angeboten
Leistungsumfang
Absage von Angeboten durch den Hochschulsport
Haftung des Hochschulsports
Sportkleidung
Hallenaufsicht
Diebstahl
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind die Studierenden und Mitarbeiter folgender Stuttgarter Hochschulen
- Universität Stuttgart
- Hochschule der Medien
- Hochschule für Technik
- Staatliche Akademie der Bildenden Künste
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart
Die Teilnahmeberechtigung muss durch die Matrikelnummer (bei Studierenden) nachgewiesen werden. Bedienstete der Hochschulen geben bei der Anmeldung Ihre Dienst-Telefonnummer an. Diese Angaben werden vom Hochschulsportbüro überprüft.
Familienangehörige und Gäste können in begrenztem Umfang teilnehmen. Die Teilnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren ist grundsätzlich nicht möglich.
Anmeldung und Teilnahmeentgelte
Die Anmeldung für ein Angebot des Hochschulsports ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Entgelts.
Teilnahmeentgelte
Die Teilnahmeentgelte sind bei der Online-Anmeldung zu entrichten. Die Zahlung erfolgt drei Wochen nach Beginn der Online-Anmeldung per Lastschriftverfahren durch Angabe der Bankverbindung. Dem Einzug im Lastschriftverfahren wird zugestimmt, ein Widerruf ist nicht zulässig. Kosten, die durch mangelnde Kontodeckung, falsche Angaben zur Kontoverbindung oder durch Widerrufe entstehen, gehen zu Lasten der Teilnehmenden.
Anmeldung für Kurse
Auf den Internetseiten finden sich genaue Informationen zu den Angeboten. Die Buchungen führen zu den angegeben Lastschriften unabhängig davon, ob der Kurs besucht wird oder nicht. Mit der Absendung der Online-Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Teilnehmer erhalten per Email eine Buchungsbestätigung zum Ausdrucken, die zu allen Terminen des Kurses mitzubringen ist. Auf Verlangen des Übungsleiters oder eines Mitarbeiters des Hochschulsports ist die Buchungsbestätigung vorzuzeigen, ansonsten erfolgt der Ausschluss aus dem Kurs.
Anmeldung für Exkursionen
Die Anmeldung für Exkursionen wird ebenfalls im Internet vorgenommen. Durch die Anmeldung ist eine Anzahlung fällig. Die Anzahlungshöhe richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Exkursion und wird jeweils bekannt gegeben.
Umbuchung und Stornierung von gebuchten Angeboten
Umbuchung
Das Umbuchen kann nur persönlich oder telefonisch im Sekretariat des Hochschulsports erfolgen. Eine Erstattung von Kursentgelten durch Umbuchungen erfolgt nicht. Wenn auf eine teureres Angebot umgebucht wird, wird die Differenz berechnet.
Rücktritt von regelmäßig stattfindenden Kursen
Die Stornierung von gebuchten regelmäßig stattfindenden Kursen ist nur bis drei Wochen nach Beginn der Onlineanmeldung ohne Entrichtung des Kursentgeltes möglich. Danach erfolgt die Abbuchung des Kursentgeltes und es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Kursentgeltes.
Ein Rücktritt ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich, wenn eine ärztliche Bescheinigung zur Sportuntauglichkeit (Krankheit oder Verletzung) vorgelegt und die schriftliche Benachrichtigung des Hochschulsportsekretariats innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Sportuntauglichkeit erfolgt ist.
Es wird ein anteiliger Betrag für nicht in Anspruch genommene Leistungen erstattet, wobei jedoch auf jeden Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,-- € pro gebuchtem Kurs fällig wird.
Bei Beträgen unter 5,-- € erfolgt generell keine Rückerstattung.
Rücktritt von Workshops
Eine Stornierung von einmalig stattfindenden Angeboten (Workshops) ist nur bis zwei Wochen (10 Werktage) vor Workshopbeginn möglich. Eine Erstattung des Kursentgeltes erfolgt abzüglich 7,-- € Bearbeitungsgebühr. Nach dieser Frist ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.
Bei Verhinderung der Teilnahme kann auch eine Ersatzperson den Platz übernehmen, sofern sie den Erfordernissen des Kurses entspricht. Diese Änderung muss spätestens zwei Arbeitstage vor Workshopbeginn mit dem Hochschulsport vereinbart werden.
Stornogebühren für Exkursion
- Im Zeitraum bis 30 Tage vor Beginn der Exkursion 20% des Entgelts, jedoch mindestens 25 €
- 29 Tage bis 15 Tage vor Beginn 30% des Entgeltes
- 14 Tage bis 8 Tage vor Beginn 80% des Entgeltes
- 7 Tage bis 1 Tag vor Beginn 90% des Entgeltes
- Rücktritt am 1. Veranstaltungstag oder Nichtantritt 100% des Entgeltes
Leistungsumfang
Der jeweilige zeitliche Umfang der Angebote ist in der Programmausschreibung angegeben. Veranstaltungstermine können jedoch ausfallen, wenn:
- der Kurstag auf einen Feiertag oder in die vorlesungsfreie Zeit fällt (u.a. Weihnachtsferien, Pfingsferien),
- höhere Gewalt vorliegt,
- für die Durchführung von Deutschen Hochschulmeisterschaften oder anderen Großveranstaltungen die jeweilige Hallenzeit benötigt wird,
- unvermeidbare Störungen des Betriebsablaufes wie Bauarbeiten, Reparaturen, o.ä. eintreten,
- eine Kursleitung verhindert ist und es dem Hochschulsportsekretariat nicht gelingt, kurzfristig einen qualifizierten Ersatz zu finden,
- Angebote in staatlichen Schulgebäuden, deren Betriebszeiten an die Schulferien gebunden sind, haben ggf. abweichende Laufzeiten.
Bei Angeboten, die im Freien stattfinden, entsteht kein Erstattungsanspruch seitens der TeilnehmerInnen bei Ausfall von Kursterminen durch widrige Wetterbedingungen. Für die Einhaltung von Pass- und Zollbestimmungen für Kurse im Ausland sind die Teilnehmer der Exkursionen selbst verantwortlich.
Absage von Angeboten durch den Hochschulsport
Der Hochschulsport kann Angebote zusammenlegen oder ganz absagen, wenn z.B. eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl kann beim Hochschulsport erfragt werden. Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Absage oder Änderung bereits das Entgelt entrichtet haben, können nach Maßgabe freier Plätze ein anderes Angebot Ihrer Wahl im laufenden Programm belegen. Es ist den betroffenen Teilnehmern auch möglich, bei Nichtzustandekommen von gebuchten Angeboten zurückzutreten. Bereits gezahlte Entgelte werden dann ohne Abzüge zurückerstattet, ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
Haftung des Hochschulsports
- Der Hochschulsport haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die gewissenhafte Auswahl einzelner Leistungsträger.
- Die Haftung ist auf das dreifache Entgelt beschränkt, soweit den Teilnehmern ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird oder der Hochschulsport für einen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
- Bei Exkursionen erfolgt die Teilnahme am Sportunterricht sowie an weiteren Gruppenveranstaltungen auf eigene Gefahr.
- Bei allen nicht selbst veranstalteten Kursen tritt der der Hochschulsport nur als Vermittler der beteiligten Personen- und Beförderungsgesellschaften auf und übernimmt keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unfällen und Verlusten oder Verspätungen.
- Die jeweiligen Veranstalter der Kurse sind in den Ausschreibungen genannt.
- Anreisen mit dem eigenen PKW zu Exkursionen und auswärtigen Kursen geschehen auf eigene Verantwortung.
- Die Mitnahme von Sportgeräten erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Hochschulsport übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck.
Sportkleidung
Die Sporthallen dürfen nur mit sauberen, nicht im Straßenverkehr benutzten Sportschuhen mit hellen Sohlen betreten werden. Die Sportschuhe müssen sportartgerecht sein. Diese Regelung gilt für alle Sportkurse in Hallen. Auf den Tennisplätzen sind Schuhe für Sandplätze Pflicht (kein nach außen stehendes Profil). Es gibt weitere Vorschriften für Sportkleidung für besondere Sportarten (z.B. Segeln und Rudern), diese sind bei der jeweiligen Sportartbeschreibung aufgeführt.
Hallenaufsicht
Der Zutritt zu den Sportstätten ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet. Kursleitungen, Hausmeister sowie sonstige Beauftragte des Hochschulsportbüros sind berechtigt und angehalten, anderen Personen den Zutritt zu verwehren.
Diebstahl
Die Veranstalter haften nicht bei Diebstahl. Alle Teilnehmer werden dringend aufgefordert, keine Wertsachen mitzubringen. An vielen Veranstaltungsorten stehen verschließbare Schränke für die Tagesnutzung zur Verfügung.

