Restart Hochschulsport

July 22, 2020

Wichtige Hinweise zur Wiederaufnahme des Hochschulsportprogramms ab 3. August 2020.

Kursstart & Anmeldung

Kursanmeldung startet ab Montag, 27. Juli 2020.

Kursstart ist dann ab Montag, 03. August 2020.

Programm vom 03. August bis 25. September 2020:

Alle Kurse finden im Freien auf dem Kunsttoffplatz am Außengelände des Instituts für Sport- und Bewegungswissenschaft, Allmandring 28 am Campus Vaihingen statt. Auch das freie Tennisspielen sowie die Beachvolleyballfelder sind zum freien Spielen wieder geöffnet. Alle Plätze müssen im Vorfeld über die Website des Allgemeinen Hochschulsports gebucht werden. Ohne vorherige Anmeldung ist das Betreten des Sportgeländes verboten. Zutritt haben ausschließlich Angehörige der Universität Stuttgart, Externen ist das Betreten des Geländes untersagt.

Die Sporthalle Allmandring sowie die Sporthalle Keltenschanze und der Kraft- und Fitnessraum im Allmandring bleiben während des Sommersemester 2020 für den Sportbetrieb geschlossen.

Da wir die aktuelle Lage sehr ernst nehmen, benötigen wir Eure Unterstützung beim Einhalten der Hinweise und Regeln.

Informiere dich also vorab über die geltenden Vorschriften und haltet Euch an die allgemein geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.

Allgemeine Verhaltensregeln Hochschulsport

Was muss beachtet werden?

Gesundheitszustand

Teilnehmende, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen oder Kontakt zu einer SARS-CoV-2 infizierten Person hatten, ist das Betreten des Sportgeländes untersagt und die Teilnahme am Hochschulsportkurs nicht gestattet.

Hygiene- und Distanzregeln
  • Beim Betreten des Sportgeländes sind die Hände an den bereitgestellten Desinfektionsstationen zu desinfizieren. Zusätzlich können an den Waschbecken die Hände gewaschen werden.
  • Körperliche Begrüßungsrituale und Abklatschen sind zu unterlassen.
  • Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m vor, während und nach dem Kursbetrieb
  • Eigene Handtücher und eigene Getränkeflaschen sind mitzubringen.
  • Während des Kursbetriebs muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, dennoch empfehlen wir auf dem Weg zur oder von dem Sportgelände nach Hause das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
  • Das Sportgelände ist nach Beendigung des gebuchten Zeitfensters unverzüglich und auf direktem Weg zu verlassen.
  • Eine Zusammenkunft vor dem Gelände ist untersagt.
  • Die Hausmeister sowie das Team des Hochschulsports haben das Hausrecht, sie sind weisungsbefugt und ihren Aufforderungen ist Folge zu leisten.
Kursbetrieb
  • Nur angemeldete Personen sind berechtigt am Kurs teilzunehmen. Für Einzeltermine (Tennis oder Beachvolleyball) ist ebenso eine verbindliche Online-Anmeldung über die Website des Allgemeinen Hochschulsports erforderlich.
  • Das Betreten des Sportgeländes ist nur mit gültigem Studierendenausweis oder einer Buchungsbestätigung und in Anwesenheit der Kursleitung gestattet, zudem muss der Teilnehmende mit seiner Unterschrift auf der Kursliste bestätigen, dass er/sie symptomfrei ist und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatte.
  • Die Gruppengröße darf eine Größe von 20 Personen nicht überschreiten.
  • Trainingsgeräte sollten nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt oder desinfiziert werden. Entsprechendes Desinfektionsmittel steht an den Plätzen bereit.
  • Umkleiden und Duschen bleiben vorerst gesperrt.
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