Teilnahme/Anmeldung
Wettkampftermine
Anmeldung
Meldefristen
Wettkampfgemeinschaften
Finazielle Unterstützung
Reiseplanung
Wettkampfrücktritt
Abrechnung
Formulare für die Anmeldung
Wettkampftermine:
Die Wettkampftermine können dem Eventkalender des adh entnommen werden. Die Ausschreibungen zu den wichtigsten Wettkämpfe werden auch am schwarzen Brett des Hochschulsports im Eingangsbereich der Halle Allmandring ausgehängt.
Anmeldung:
Die Anmeldung zu den nationalen Wettkämpfen kann ausschließlich vom Sportreferat vorgenommen werden. Hierfür muss das vollständig ausgefüllte Meldeformular für Mannschafts- bzw. Einzelsportarten rechtzeitig beim Sportreferat eingegangen sein.
Eine Anmeldung zu den Studierenden-Weltmeisterschaften, sowie zur Sommer- und Winteruniversiade ist nicht möglich! Die deutschen TeilnehmerInnen werden durch den adh nominiert. Die Teilnehmer von Europäischen Hochschulmeisterschaften qualifizieren sich über eine erfolgreiche Teilnahme an den Deutschen Hochschulmeisterschaften.
Meldefristen:
Für alle Wettkämpfe gibt es einen vom adh festgesetzten Meldeschluss. Für die Individualsportarten stehen die jeweiligen Meldefristen im adh - Veranstaltungskalender. In den Sportarten Basketball, Fußball, Handball und Volleyball sind für eine Teilnahme an den Deutschen Hochschulmeisterschaften zunächst die Qualifikationsturniere um die Baden-Württembergischen Hochschulmeisterschaften zu absolvieren. Der Meldeschluss hierfür ist der 15. November eines jeden Jahres.
Bitte beachtet diese Meldefristen und den Umstand, dass das Sportreferat nicht täglich besetzt ist. Die Bürozeiten sowie die Kontaktdaten sind auf der Homepage nachzulesen.
Um eine fristgerechte Meldung gewährleisten zu können, muss das vollständig ausgefüllte Meldeformular spätestens 5 Werktage vor Meldeschluss beim Sportreferat eingegangen sein. Bei später eingegangenen Meldeformularen können wir eine erfolgreiche Anmeldung für den Wettkampf beim adh nicht garantieren.
Wettkampfgemeinschaften:
Studenten/Mitarbeiter anderer Stuttgarter Hochschulen können nur dann im Team der Uni Stuttgart am Wettkampf teilnehmen, wenn eine Wettkampfgemeinschaft zwischen den beiden Hochschulen besteht. Andernfalls führt dies zur Disqualifikation des Teams.
Die Bildung einer Wettkampfgemeinschaft muss einmalig beim Allg. Dt. Hochschulsportverband beantragt werden. Hierfür ist ein entsprechender zeitlicher Vorlauf nötig. Die Bildung einer Wettkampfgemeinschaft ist spätestens 6 Wochen vor dem eigentlichen Wettkampf mit dem Hochschulsport abzustimmen.
Für die Bildung einer Wettkampfgemeinschaft muss die jeweilige Hochschule Mitglied im Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband (adh) sein.
- DHBW Stuttgart
Finanzielle Unterstützung
Der Hochschulsport unterstützt Studenten/Mitarbeiter der Uni Stuttgart, indem zumindest ein Teil der entstehenden Auslagen für Meldegebühren, Fahrtkosten, Verpfelegung, etc. bei Teilnahme an Wettkämpfen des adh erstattet wird. Die Kosten sind aber zunächst von den Teilnehmern selbst zu tragen. Studenten/Mitarbeiter anderer Stuttgarter Hochschulen (siehe Wettkampfgemeinschaften) erhalten keine Kostenerstattung. Ein Vorschuss ist grundsätzlich nicht möglich. Ein Vorschuss kann in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Sportreferat vereinbart werden, muss aber mindestens 3 Wochen vor Wettkampftermin abgeklärt werden.
Wettkämpfe Inland
Meldegeld :
Das Meldegeld wird bei Wettkämpfen im Inland und Ausland komplett vom Hochschulsport übernommen. Die Originalquittungen oder die Überweisungsbestätigung ist der Abrechnung beizulegen.
Übernachtung :
Übernachtungskosten (vom Veranstalter angebotene Übernachtungsmöglichkeiten) werden übernommen. Sind in den Übernachtungskosten Verpflegungen (Frühstück, Grill-Abend, Pasta-Party) enthalten, entfällt der Verpflegungszuschuss. Kosten für Hotelübernachtungen werden nciht übernommen.
Verpflegung:
Bei mehrtägigen Wettkämpfen werden 7 € Tagegeld pro Wettkampftag bezuschusst, vorausgesetzt die Übernachtungskosten enthalten keine Verpflegungen.
Bei eintägigen Wettkämpfen gibt es keinen Zuschuss. Zusätzliche An- und Abreisetage werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt.
Die Auszahlung des Verpflegungszuschusses erfolgt erst mit der Endabrechnung. Rechnnungen von Tankstellen, Restaurants können nicht abgerechnet werden.
Fahrtkosten:
Für Fahrten mit dem Privat PKW werden 0,15 €/km ab 3 Personen pro Auto erstattet. Fahrgemeinschaften müssen gebildet werden, so dass nicht ein Team von acht Personen mit fünf Autos zum Wettkampfort fährt. In solchen Fällen behalten wir uns vor, nur einen Teil der Fahrtkosten zu erstatten.
Startet nur ein Teilnehmer der Universität Stuttgart bei einem Wettkampf, erhält dieser die Kosten für ein Bahnticket 2. Klasse erstattet.
Im Fahrtkostenformular ist die genaue Adresse des Ankunftsortes anzugeben. Für die Kilometerabrechnung ist als Abfahrts- und Ankunftsort nur die Universität Stuttgart Stadtmitte oder Vaihingen zulässig.
Zusätzliche Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi werden nicht erstattet.
Die Gesamtabrechnung erfolgt zu Gunsten einer Person. Diese ist für die Verteilung des Zuschusses verantwortlich.
Wettkämpfe Ausland
Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegung Ausland:
Wir übernehmen anteilig die Fahrtkosten für die Plätze 1 bis 3 des DHM/adh-Wettkampfes (entsprechende Siegerlisten sind beizulegen).
Teilnehmer erhalten für max. 3 Tage die Verpflegungspauschale in Höhe von 7 €. Die Übernahme von Übernachtungskosten ist mit dem Sportreferat im Vorfeld zu klären.
Reiseplanung
Nach erfolgter Anmeldung ist mit dem Hochschulsport (Katrin Mangold) die Anreise zum Veranstaltungsort abzustimmen (Reiseplanung). Generell sollte die Anreise in Fahrgemeinschaften mit Privat PKWs erfolgen. Reisekosten ohne vorherige Absprache werden nicht erstattet.
Rücktritt von einem Wettkampf:
Ein Rücktritt von einem Wettkampf nach Meldeschluss ist nicht möglich!
Bei Nichtantritt eines Wettkampfes erhebt der Veranstalter ein sogenanntes Reuegeld. Dieses ist vom Teilnehmer zusätzlich zu den Meldegebühren zu übernehmen. Die entstandenen Gebühren werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
Nur in begründeten Ausnahmefällen und gegen Vorlage eines Attests (z. B. bei Verletzungen, Krankheit, etc.) wird das Reuegeld teilweise vom Hochschulsport übernommen, sofern er im Vorfeld über den Nichtantritt informiert worden ist.
Abrechnung:
Die Abrechnungsformulare können im Download-Bereich heruntergeladen werden.
Das Endabrechnungsformular muss bei jeder Abrechnung ausgefüllt werden. Den Abschnitt „wird vom Sportreferat ausgefüllt“ bitte frei lassen.
Die Abrechnung muss spätestens 3 Wochen nach dem Wettkampftag im Hochschulsport Büro abgegeben werden (inkl. aller Original- Quittungen). Andernfalls erfolgt keine Bezuschussung.
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen stehen auch als pdf Dokument zur Verfügung.


