Bild mit Logo

Wettkampftermine

Anmeldung

Meldefristen

Wettkampfgemeinschaften

Finazielle Unterstützung

Formulare für die Anmeldung

 

Wettkampftermine:

Die Wettkampftermine können  dem Eventkalender des adh entnommen werden. Die Ausschreibungen zu den wichtigsten Wettkämpfe werden auch am schwarzen Brett des Hochschulsports im Eingangsbereich der Halle Allmandring ausgehängt.

 

Anmeldung:

Die Anmeldung zu den nationalen Wettkämpfen kann ausschließlich vom Sportreferat vorgenommen werden. Hierfür muss das vollständig ausgefüllte Meldeformular für Mannschafts- bzw. Einzelsportarten rechtzeitig beim Sportreferat eingegangen sein.

Eine Anmeldung zu den Studierenden-Weltmeisterschaften, sowie zur Sommer- und Winteruniversiade ist nicht möglich! Die deutschen TeilnehmerInnen werden durch den adh nominiert. Die Teilnehmer von Europäischen Hochschulmeisterschaften qualifizieren sich über eine erfolgreiche Teilnahme an den Deutschen Hochschulmeisterschaften.

 

Meldefristen:

Für alle Wettkämpfe gibt es einen vom adh festgesetzten Meldeschluss. Für die Individualsportarten stehen die jeweiligen Meldefristen im adh - Veranstaltungskalender. In den Sportarten Basketball, Fußball, Handball und Volleyball sind für eine Teilnahme an den Deutschen Hochschulmeisterschaften zunächst die Qualifikationsturniere um die Baden-Württembergischen Hochschulmeisterschaften zu absolvieren. Der Meldeschluss hierfür ist der 01. Dezember eines Jahres.

Bitte beachtet diese Meldefristen und den Umstand, dass das Sportreferat nicht täglich besetzt ist. Um eine fristgerechte Meldung zu gewährleisten, muss das vollständig ausgefüllte Meldeformular spätestens 5 Werktage vor Meldeschluss beim Sportreferat eingegangen sein. Bei später eingegangenen Meldeformularen können wir eine erfolgreiche Anmeldung für den Wettkampf beim adh nicht garantieren.

 

 Wettkampfgemeinschaften:

Studenten/Mitarbeiter der Uni Stuttgart und anderer Stuttgarter Hochschulen können nur dann als Team an Wettkämpfen teilnehmen, wenn eine Wettkampfgemeinschaft  zwischen den Hochschulen besteht. Andernfalls führt dies zur Disqualifikation des Teams. Die Bildung einer Wettkampfgemeinschaft muss einmalig beim adh beantragt werden und ist dann sportartübergreifend gültig.

Die Bildung einer Wettkampfgemeinschaft ist spätestens 6 Wochen vor dem eigentlichen Wettkampf mit dem HSP abzustimmen. Die Mitgliedschaft der jeweiligen Hochschulen im adh ist Voraussetzung für die Bildung einer Wettkampfgemeinschaft.

Momentan bestehen Wettkampfgemeinschaften der Uni Stuttgart mit folgenden Hochschulen:
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart

 

Finanzielle Unterstützung

Der Hochschulsport unterstützt Studenten/Mitarbeiter der Uni Stuttgart, damit zumindest ein Teil der entstehenden Auslagen für Meldegebühren, Fahrtkosten, Verpfelegung, etc. bei Teilnahme an Wettkämpfen des adh erstattet wird. Studenten/Mitarbeiter anderer Stuttgarter Hochschulen (siehe Wettkampfgemeinschaften) erhalten keine Kostenerstattung.

Um eine (Teil-) Kostenerstattung zu erhalten ist folgendes zu beachten:

Veranstaltung:
- Eine finanzielle Unterstützung wird nur für offizielle adh-Wettkämpfe gewährt.

Abrechnungsformulare / Belege:
- Die Abrechnungsformulare sind vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
- Den Formularen sind die Originalquittungen bei zu legen. Fehlen diese, werden die Ausgaben nicht erstattet.

Bericht:
Wir möchten alle DHM-Teilnahmen der Uni Stuttgart auf unserer Homepage dokumentieren. Hierzu benötigen wir von Euch einen kleinen Bericht (ca. ½ A 4 Seite) über den Wettkampf und idealerweise auch 2 - 3 Fotos, die separat zum Bericht als .jpg angehängt wer-den sollten. (Die Fotos also bitte nicht ins Worddokument einfügen). Sowohl Bericht als auch Fotos werden online gestellt. 
Da erfahrungsgemäß der Bericht sehr lange auf sich warten lässt, wenn das Geld einmal überwiesen ist, erfolgt die Erstattung der Kosten erst nachdem Bericht und Fotos bei uns eingegangen sind.

Folgende Zuschüsse werden momentan gewährt:

Start-/Meldegeld
- Das Meldegeld wird komplett vom Hochschulsport erstattet.
- Die Originalquittung ist der Abrechnung bei zu legen.

Verpflegung:
- Pauschal werden 2,50 € für Frühstück, 5,00 € für Mittagessen und 5,00 € für Abendessen erstattet
- Ist in der Meldegebühr ein Verpflegungsgeld enthalten, ist dieses bei der Abrechnung zu berücksichtigen und vom Pauschalbetrag abzuziehen.
- Es wird nur dieser Pauschalbetrag erstattet. Rechnungen von Restaurants, der Tankstelle, etc. werden nicht erstattet.

Reisekosten PKW:
- Bei Anreise mit dem PKW werden 0,15 € pro Kilometer und Auto erstattet.
- Fahrgemeinschaften müssen gebildet werden, so dass nicht ein Team von acht Personen mit fünf Autos zum Wettkampfort fährt. In solchen Fällen behalten wir uns vor nur einen Teil der Fahrtkosten zu erstatten.
- Die Fahrtkosten werdem zudem nur auf das Konto eines Anträgers überwiesen, für die Verteilung und den Erhalt untereiander seid ihr dann selbst verantwortlich.
- Im Fahrtkostenformular ist die genaue Adresse des Abfahrt- und Ankunftsortes anzugeben.

Reisekosten sonstige Verkehrsmittel:
- Die (Teil-) Übernahme der Kosten für eine Anreise mit anderen Verkehrsmitteln erfolgt nur dann, wenn dem Sportreferat eine Kostenaufstellung vorgelegt und diese genehmigt wurde.
- Es werden nur die Kosten für das günstigtse Verkehrsmittel und den günstigsten Tarif (Gruppenticket, 2. Klasse, etc.) erstattet.